Organspende ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Zu den persönlichen Werten, aber auch zur Sachlage: Wer kann spenden? Bis zu welchem Alter? Wie läuft eine Organspende ab? Hier findest du die Antworten.
Hier findest du alle Informationen, die dir helfen, dich zu entscheiden.
Informationsfilm «Spendeprozess nach Kreislaufstillstand»
Informationsfilm «Spendeprozess nach schwerer Hirnschädigung»
Informationsfilm «Organspende Willensäusserung»
Fakten und Zahlen.
675 Patientinnen und Patienten erhielten 2023 mindestens ein Organ einer verstorbenen Person.
Eine spendende Person kann bis zu sieben Menschen helfen. Manchmal kann eine Lunge oder Leber auch geteilt werden, so dass noch mehr Menschen profitieren können. Eine Transplantation kann die Lebensqualität eines Menschen massiv verbessern oder sogar Leben retten.
Manche Menschen warten bis zu 3 Jahre auf eine Organspende.
Deine Entscheidung könnte Leben verändern. Gespendete Organe, Gewebe oder Zellen können Leben retten oder die Lebensqualität der empfangenden Personen nachhaltig verbessern.
Der Vorgang einer Transplantation durchläuft verschiedene Phasen, von der Aufnahme der Patientinnen und Patienten in die Warteliste über die Zuteilung und die eigentliche Operation bis zum Leben danach, das von den Betroffenen meist viel Disziplin verlangt.
Schweizer Rekord: Der älteste Nierenspender war 88 Jahre alt.
Eine Organspende nach dem Tod ist bis ins hohe Alter möglich. So können auch über 80-Jährige unter Umständen spenden. Der Gesundheitszustand einer Person entscheidet darüber, ob eine Organspende möglich ist. Vor der Entnahme wird in jedem Fall genauestens untersucht, ob sich die Organe für eine Transplantation eignen.
Fragen zur Organspende?
Eine Organspende nach dem Tod ist bis ins hohe Alter möglich. So können auch über 80-Jährige unter Umständen spenden. Eine Spende kommt in vielen Fällen auch dann in Frage, wenn man Medikamente einnimmt oder wenn eine Vorerkrankung besteht. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, den eigenen Willen festzuhalten. Dies ist ab 16 Jahren möglich. Bei jüngeren Personen entscheiden die gesetzlichen Vertretungspersonen.
Nach dem Tod können diese Organe gespendet werden: Nieren, Lungen, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse (oder deren Inselzellen) und Dünndarm. Neben Organen können auch Gewebe gespendet werden, wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges, Herzklappen oder grosse Blutgefässe.
Blut-Stammzellen werden aktuell nur im Rahmen einer Lebendspende entnommen.
Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung vor, werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen kennen. Falls nicht, werden sie um einen Entscheid gebeten. Bei diesem Entscheid müssen die Angehörigen den mutmasslichen Willen der betroffenen Person berücksichtigen.
Sind keine Angehörigen erreichbar oder äussern sie sich nicht dazu, ist es verboten, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen.
Hat eine Person die Entscheidung einer Vertrauensperson übertragen, so entscheidet diese anstelle der Angehörigen.
Die Rahmenbedingungen für eine Organspende nach dem Tod sind eher selten gegeben. Eine Spende kommt nur dann in Frage, wenn jemand im Spital auf einer Intensivstation verstirbt; zum Beispiel nach einer grossen Hirnblutung, einer erheblichen Schädel-Hirn-Verletzung oder einem schweren Herzinfarkt. Wer zu Hause oder auf einer Unfallstelle verstirbt, kann keine Organe spenden.
Gewebe wie zum Beispiel die Hornhaut des Auges können auch bei Personen entnommen werden, die nicht im Spital verstorben sind. Dies kann je nach Gewebe bis zu 48 Stunden nach dem Tod erfolgen. Danach können Gewebe bis zur Transplantation eine gewisse Zeit gelagert werden.
Leben zu retten hat für Ärzte und Ärztinnen immer oberste Priorität. Erst wenn eine Behandlung aussichtslos ist, werden nach Rücksprache mit den Angehörigen die therapeutischen Massnahmen eingestellt. Diese Entscheidung wird unabhängig davon getroffen, ob jemand einer Spende zugestimmt hat oder nicht.
Vorbereitende medizinische Massnahmen sind medizinische Behandlungen an der spendenden Person, die dem Schutz der Organe dienen. Die Massnahmen werden bereits vor dem Tod und danach bis zur Entnahme der Organe durchgeführt.
Je nach Situation sind die folgenden Massnahmen notwendig:
- Die künstliche Beatmung wird weitergeführt.
- Mit Medikamenten werden der Kreislauf und das innere Milieu des Körpers stabilisiert.
- Es werden verschiedene Proben entnommen, um im Labor die Funktionen der Organe zu überwachen.
Diese Massnahmen haben keinen Nutzen für die spendende Person, sind jedoch zwingend notwendig, damit die Organe transplantiert werden können und danach gut funktionieren.
Ja, ohne vorbereitende medizinische Massnahmen ist eine erfolgreiche Transplantation nicht möglich. Die Spendekarte ist deshalb so ausgestaltet, dass du mit einem «Ja» sowohl der Entnahme als auch den vorbereitenden Massnahmen zustimmst. Liegt keine Spendekarte vor, dürfen vorbereitende medizinische Massnahmen nur durchgeführt werden, wenn die Angehörigen oder die Vertrauensperson zustimmen. Wer eine Patientenverfügung hat und spenden möchte, sollte in der Verfügung ausdrücklich vermerken, dass im Fall einer Organspende die dafür notwendigen vorbereitenden Massnahmen vorgenommen werden dürfen.
Bevor einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, muss ihr Tod zweifelsfrei festgestellt worden sein. Dafür müssen zwei Ärztinnen oder Ärzte mit Spezialausbildung nach dem Vier-Augen-Prinzip bestätigen, dass die Funktionen des Hirns und des Hirnstamms ausgefallen sind (man spricht auch von Hirntod-Diagnostik). Die Untersuchungen und Tests, die dabei gemacht werden müssen, sind genau definiert und müssen schriftlich bestätigt werden. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Tod nachweisen, dürfen nicht zu den medizinischen Teams gehören, welche die Organe entnehmen oder die Transplantationen durchführen.
Eine spendende Person kann bis zu sieben Menschen helfen. Manchmal kann eine Lunge oder Leber auch geteilt werden, so dass noch mehr Menschen profitieren können. Eine Transplantation kann die Lebensqualität eines Menschen massiv verbessern oder sogar Leben retten.
Es gibt eine Warteliste der Personen, die ein Organ benötigen. Welche Personen aus dieser Warteliste ein Organ erhalten, ist gesetzlich genau geregelt. Bei der Zuteilung gelten die folgenden Kriterien: Die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen und die Wartezeit.
Nein, eine Organspende ist immer anonym. Die Angehörigen werden informiert, welche Organe transplantiert wurden und erfahren auf Wunsch, wie es den Empfängerinnen und Empfängern geht.
Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel mit Organen, Geweben oder Zellen und schreibt vor, dass eine Spende unentgeltlich erfolgen muss. Die Spende von Organen, Geweben oder Zellen ist in jedem Fall eine freiwillige Gabe und wird finanziell nicht entschädigt. Den Angehörigen entstehen aus einer Spende auch keine finanziellen Nachteile.