Organ- und Gewebespenderegister
Der Bund schafft ein neues elektronisches Register, in dem man künftig angeben kann, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Das Register wird voraussichtlich ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehen.
Fragen zum Register?
Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Organ- und Gewebespenderegister. Wenn du eine neue Frage hast, kannst du sie uns stellen:
Am 15. Mai 2022 hat sich das Volk für einen Systemwechsel bei der Organspende ausgesprochen. Zukünftig wird die sogenannte erweiterte Widerspruchsregelung gelten.
Damit man seinen Willen unter der künftigen Regelung verbindlich festhalten kann, wird der Bund ein elektronisches Register zur Verfügung stellen. Darin wird man künftig angeben können, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Das Register wird eine Ergänzung zu den heutigen Möglichkeiten der Willensäusserung sein (z. B. Organspende-Karte, Patientenverfügung). Es bietet den Vorteil, dass die Willensäusserungen immer abrufbar sind und nicht verloren gehen können.
Das Register ist zurzeit im Aufbau und wird voraussichtlich Anfang 2026 zur Verfügung stehen. Die Widerspruchsregelung soll dann voraussichtlich ein halbes Jahr später in Kraft treten, damit die Bevölkerung genügend Zeit hat, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und sich in das Register einzutragen.
Der Bund wird die Bevölkerung rechtzeitig über die neue Regelung und die Möglichkeiten der Willensäusserung informieren.
Bis zur Eröffnung des Organ- und Gewebespenderegisters kannst du deinen Willen wie bisher schriftlich festhalten, beispielsweise auf einer Organspende-Karte oder in einer Patientenverfügung. Mehr Informationen dazu findest du hier: Organspende nach dem Tod: Halte deinen Willen schriftlich fest. (admin.ch). Auch nach der Einführung des Registers werden diese schriftlichen Willensäusserungen weiterhin gültig bleiben.
Denke auch daran deine Angehörigen über deinen Entscheid für oder gegen die Organspende zu informieren, damit auch sie Bescheid wissen.
Unter der Widerspruchsregelung gelten alle Personen ab 16 Jahren nach dem Tod als Spenderinnen und Spender von Organen, Geweben oder Zellen, wenn sie nicht ihren Widerspruch dagegen festgehalten oder mitgeteilt haben. In der Schweiz wird die erweiterte Widerspruchsregelung eingeführt. Das heisst, wenn kein Wille der betroffenen Person gefunden wird, werden die Angehörigen gefragt. Sie können eine Spende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die Person sich dagegen entschieden hätte. Können keine Angehörigen erreicht werden, ist eine Organentnahme verboten. Die Widerspruchsregelung gilt frühstens ab 2026.